Rechtsgebiete

Insolvenzrecht, Unternehmensrecht, Arbeitsrecht – alles aus einer Hand.

Sanierungs- und Insolvenzberatung

Als gerichtlich bestellte Insolvenzverwalterin mit jahrzehntelanger Erfahrung in Verfahren aller Größenklassen und Branchen ist Sanierungs- und Insolvenzberatung der Kernbereich unserer Kanzlei. Wir erarbeiten und verhandeln Sanierungskonzepte, beraten bei anfechtungsrechtlichen Fragen, insolvenzfester Vertragsgestaltung oder Distressed M&A und begleiten Unternehmen und Geschäftsführer frühzeitig, bevor aus einer Krise eine Insolvenz wird.

 

Gläubiger- und Schuldnervertretung

Banken, Versicherungen und institutionelle Finanzgeber vertrauen uns in der Gläubigervertretung, bei Anfechtungsklagen, Haftungsansprüchen und strategischen Restrukturierungsmaßnahmen. Schuldner begleiten wir bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und in Verhandlungen mit Finanzierungspartnern. Investoren unterstützen wir bei der Übernahme von Unternehmen, auch aus der Insolvenz.

 

Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

Neben dem Insolvenzrecht beraten wir Unternehmen und Unternehmer umfassend in allen Fragen des Wirtschafts- Gesellschafts- und Arbeitsrechts. Von der Vertragsgestaltung über M&A-Transaktionen, Immobilienrecht, Geschäftsführerhaftung bis zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen – wir bieten Ihnen das gesamte Spektrum wirtschaftsrechtlicher Beratung.

Über besondere Branchenkenntnis verfügen wir etwa im Immobilien- und Baubereich, in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Lebensmittelrecht.

 

Weitere Schwerpunkte

  • Bauvertrags- und Bauprozessrecht
  • Internationales Zivil- und Zivilprozessrecht
  • Arbeitsrecht
  • Land- und Forstwirtschaftsrecht
  • Miet- und Liegenschaftsrecht
  • Lebensmittelrecht
  • Erbrecht