SIGNA HOLDING GMBH

Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation in diesem Verfahren ausschließlich über folgende E-Mail-Adresse erfolgt: signaholding@snlaw.at 

  • Beschluss vom 11.04.2024
     
    Die Bezeichnung des Insolvenzverfahrens wird gemäß § 167 Abs. 3 IO aufgrund der Zurückziehung des Sanierungsplanes durch die Schuldnerin von Sanierungsverfahren auf Konkursverfahren abgeändert.

 

  • Beschluss vom 20.03.2024
     
    Die Frist gemäß § 110 Abs. 4 IO innerhalb derer die Klage auf Feststellung der strittig gebliebenen Forderungen einzubringen ist, wird im Interesse der Gläubiger für alle betroffenen Gläubiger auf den 30.6.2024 verlängert.

 

  • Beschluss vom 25.01.2024
     
    Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 25.01.2024 wurde der SIGNA Holding GmbH gemäß § 170 Abs 1 Z 4 IO über eigenen Antrag die Eigenverwaltung entzogen. Das Verfahren wird als Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung fortgesetzt.
    Der Sanierungsverwalter Dr. Christof Stapf, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Eßlinggasse 7, wird gem. § 170 Abs 1 IO zum Masseverwalter bestellt.
    Der Stellvertreter des Sanierungsverwalters DI Mag. Michael Neuhauser, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Eßlinggasse 7, wird gem. § 170 Abs. 1 IO zum Stellvertreter des Masseverwalters bestellt.

 

  • Beschluss vom 29.11.2023 
     
    Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 29.11.2023 wurde zur GZ 6 S 193/23h das Sanierungsverfahren über das Vermögen der SIGNA Holding GmbH, FN 191343 m, Maria-Theresien-Straße 31, 6020 Innsbruck, Niederlassung Wien: Freyung 3, 1010 Wien, eröffnet, und Dr. Christof Stapf zum Sanierungsverwalter sowie DI Mag. Michael Neuhauser zum Sanierungsverwalter-Stellvertreter bestellt.

 

Weitere Informationen finden Sie
in der Insolvenzdatei